aus emehl:
From Kurt Classen
To NRW, Bauamt Düren, Landrat Spelthahn
, NRW, Innenminister NRW Reul , NRW, Bauministerin NRW, Ina Scharrenbach , Vorstand der RWE Power AG in RWE AG , RWE AG, Vorstand
Cc NRW, Ministerpräsident NRW Armin Laschet
, NRW, Energieminister NRW Prof. Dr. Andreas Pinkwart , NRW, Regierungspräsident Hans-Josef Vogel, Bezirksregierung Arnsberg
Date Fri 14:05
06. Dezember 2019
Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn, sehr geehrter Herr Innenminister Reul, sehr geehrte Frau Bauministerin Scharrenbach, sehr geehrte Herren des Vorstandes der RWE Power AG, sehr geehrte Herren des Vorstandes der RWE AG,
es ist nicht beabsichtigt, der Aufforderung des Kreises Düren zur Räumung der Wiese am Hambacher Forst zu folgen.
Das Eigentum an der Wiese untersteht dem Schutz des Artikel 14 des Grundgesetzes. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig (Art. 14 Absatz 2 Satz 1 GG). Am 25. April 2018 hat die RWE Power AG bei der Bezirksregierung Arnsberg die Enteignung der Wiese beantragt, um den Tagebau Hambach auch über das Gebiet der Wiese hinaus betreiben zu können. Da der Tagebau Hambach nicht dem Gemeinwohl dient, verteidigt sich der Eigentümer mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln.
Dabei wird er von den Aktivisten unterstützt. Mit ihrer Präsenz auf der Wiese und Ihrem Protest gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach leisten die Aktivisten einen maßgeblichen Beitrag zur Verteidigung der Wiese gegen deren Enteignung. Dazu stellt ihnen Artikel 8 des Grundgesetzes das Recht zur Verfügung, sich friedlich und ohne Waffen auf der Wiese zu versammeln.
Von diesem Recht machen die Aktivisten Gebrauch, zu diesem Zwecke ist Ihnen die Wiese überlassen.
Dies will der Kreis Düren nunmehr beenden und den Eigentümer zum Bruch der Verfassung (Rechtsstaatsprinzip) und des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit nötigen, indem er von ihm die Auflösung der Versammlung und die Vertreibung der Aktivisten von seiner Wiese verlangt.
Als „rechtstreuer Bürger“ lehnt der Eigentümer es ab, diesem rechts- und verfassungsfeindlichen Begehren des Kreises Düren & Co. Folge zu leisten und ein Hindernis aus dem Weg zu räumen, das der Fortführung eines Tagebaus im Wege steht, der nicht dem Gemeinwohl dient.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen
Kurt Claßen, Diplom-Kaufmann/Steuerberater
Merzenicher Straße 42, 50170 Kerpen-Buir
Telefon: 0 22 75/44 08 – Telefax: 022 75/49 63
Homepage: http://www.classen1.de
ps: Spenden an Kurt Claßen sind hochwillkommen!
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…Dessen ungeachtet steht der Beschluss des OVG NRW weiterhin im Raum, der „unanfechtbar“ ist, eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung, nach der allgemeinen Statistik über Verfassungsbeschwerden nur eine Erfolgsaussicht von 3 % und nach vorläufiger Einschätzung und dem aktuellen Stand der Sache noch geringere bis gar keine Erfolgsaussichten, … der Kreis Düren, das Verwaltungsgericht Aachen und das OVG NRW haben ganze Arbeit geleistet….
Während dessen baut RWE in der Verlängerung der Unterstraße in Morschenich (bei ehemaliger Brücke über die A 4) den Tagebau munter weiter aus, indem unmittelbar hinter dem Erdwall eine neue Straße gebaut wurde, das Betreten des Erdwalles vor 2 Wochen vom Sicherheitsdienst untersagt wurde, dadurch die Verbindung zwischen der ehemaligen Brücke und dem Wald gekappt wurde, ein Trampelpfad vor dem Wall ist mit Schutt aus alten Kanalrohren zugekippt worden, so dass auch auf diesem Wege kein Pfad mehr von der ehemaligen Brücke in der Verlängerung der Unterstraße in den Wald führt, in einem Mittelstück und – soweit mir bekannt ist – nur an dieser Stelle wächst Bärenklau. Zur Entlastung der Böschung hat RWE die Breite der oberen Sohlen des Tagebaus vervielfacht, so dass der Abbau von Kohle auf der untersten Sohle so weitergehen kann wie geplant.
… Anzeichen für eine Beendigung des Tagebaus vermag ich keine zu erkennen.
LG
Kurt