Pressemitteilung des OVG: Rodungen im Hambacher Forst vorläufig gestoppt!

Das Oberverwaltungsgericht hat mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen vorläufig verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG ab heute 18.00 Uhr von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht.

Der sogenannte Hängebeschluss ist eine vorübergehende Regelung und gilt bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im anhängigen Eilbeschwerdeverfahren. Der BUND NRW e.V. hatte beim Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag zu verhindern versucht, dass RWE vor rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens vom Hauptbetriebsplan 2015-2017 des Braunkohletagebaus Hambach Gebrauch machen kann. Gegen den insoweit ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2017 hatte der BUND Beschwerde eingelegt und im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens am 24. November 2017 eine Zwischenentscheidung bis zum Beschluss über die Beschwerde beantragt. Diese hat das Oberverwaltungsgericht nun erlassen. Zur Begründung hat der 11. Senat ausgeführt: Die Zwischenentscheidung sei zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes angesichts der Komplexität des Sachverhalt und der sich stellenden Rechtsfragen sowie zur Vermeidung irreversibler Zustände erforderlich.
In der Hauptsache hat das Verwaltungsgericht Köln am 24. November 2017 die Klage abgewiesen. Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil liegt dem Oberverwaltungsgericht noch nicht vor.
Aktenzeichen: 11 B 1362/17 (I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17)
ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/53_171128
ABER!:
Rodungsstopp bedeutet noch nicht, dass der Wald sicher ist…
u weiter: Das OVG schlägt im Fall #HambacherForst einen Vergleich vor… für dessen Annahme eine Frist bis zum 15. Dezember 2017 gilt… RWE soll bis zum 31.12. nicht roden und das Land NRW einen Sachverständigen bestellen, der prüft ob der Wald nicht …vor allem im Hinblick auf die dortigen Vorkommen der Bechsteinfledermaus… als FFH-Gebiet in Frage kommt…
-> ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/56_171201
sowie twitter.com/SWeiermann/status/936603142120239107 u zur „bechsteinfledermaus“: twitter.com/HambiBleibt/status/932951496446152704
aktuell am 13.1217:
„…Der BUND hat dem Land NRW heute schriftlich vorgeschlagen, den zu beauftragenden Gutachter direkt miteinander abzustimmen. Die Auswahl eines kompetenten und unparteiischen Gutachters ist für die endgültige Akzeptanz des Vergleichs für den BUND entscheidend. Das schließe bereits für eine der Parteien in dieser Sache tätige Gutachter aus… -> bund-nrw.de/presse/detail/news/hambacher-wald-bund-signalisiert-einigungsbereitschaft