RWE beendet Eilverfahren Hambacher Forst

Die RWE Power AG hat mit Schriftsatz vom gestrigen Abend die Erledigung des Eilverfahrens in Sachen Hambacher Forst erklärt. Sie hat mitgeteilt, bis zum 31. Dezember 2017 den Hauptbetriebsplan 2015 bis 2017 nicht zu vollziehen und keine Abholzungs- und Rodungsmaßnahmen in dem streitbefangenen Gebiet im Hambacher Forst mehr vorzunehmen.

Damit dürfte sich das vom BUND NRW e.V. angestrengte Eilbeschwerdeverfahren erledigt haben, ohne dass es noch auf den vom Oberverwaltungsgericht am 1. Dezember 2017 vorgeschlagenen Vergleich ankäme. Der Vergleich war bisher von keinem der Beteiligten angenommen worden. Die RWE Power AG hat nunmehr erklärt, sie wolle einseitig die mit dem Vergleichsvorschlag verfolgten Zielsetzungen, für einen Übergangszeitraum weitere Abholzungs- und Rodungsmaßnahmen zu vermeiden und zugleich mit Blick auf den ohnehin bevorstehenden Ablauf der zeitlichen Geltungsdauer des verfahrensgegenständlichen Hauptbetriebsplans am 31. Dezember 2017 eine Beschwerdeentscheidung entbehrlich zu machen, aufgreifen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich bereits der Erledigungserklärung der RWE Power AG angeschlossen, eine zur Beendigung des Verfahrens erforderliche Erklärung des BUND NRW e.V. liegt noch nicht vor.
Mit Beschluss vom 28. November 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht auf Antrag des BUND NRW e.V. mit einer Zwischenentscheidung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE Power AG bis zu einer Entscheidung des Gerichts im anhängigen Eilbeschwerdeverfahren von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht (vgl. Pressemitteilung vom 28. November 2017). Am 1. Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht den Beteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der nunmehr gegenstandslos ist (vgl. Pressemitteilung vom 1. Dezember 2017).
Aktenzeichen: 11 B 1362/17 (I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17)
-> ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/59_171214
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Stellungnahme: BUND erzielt Erfolg für Hambacher Wald
u BUND-Newsletter Klima und Energie in NRW – 14. Dezember 2017:
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, jetzt schweigen die Kettensägen im Hambacher Wald. Wir haben es mit unserer Klage geschafft, einen Rodungsstopp zu erzwingen, der hoffentlich noch lange Bestand hat. Doch der Streit um den Tagebau ist damit noch lange nicht beendet.
Nirgendwo sonst offenbart sich die Schizophrenie deutscher Energie- und Klimaschutzpolitik so deutlich, wie bei uns im Rheinland. Alle Welt diskutiert über den Kohleausstieg, doch unsere Landesregierung und der Kohlekonzern halten an ihrer „Weiter-so-wie-bisher“-Strategie fest. Verantwortungsloser kann man mit unserer Zukunft nicht umgehen.
Doch jetzt ist es erst einmal durchatmen angesagt. Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen. Bedanken möchten wir uns bei den vielen Menschen, die unsere Arbeit unterstützen, sei es durch Spenden für die juristische Auseinandersetzung, sei es in den Netzwerken, auf politischem Parkett und bei Aktionen.
Lasst uns gemeinsam eine lebenswerte Zukunft gestalten!
Herzliche Grüße Dirk Jansen, BUND NRW
… Der Widerstand gegen den Braunkohlentagebau Hambach wärt nunmehr 40 Jahre. Vor mehr als 20 Jahren hat der BUND seine erste Klage gegen die Kohlegrube eingelegt. Sie, wie die darauf folgenden, wurden aus formalen Gründen abgewiesen. Erst seit Juni 2017 haben wir wegen erweiterter Klagerechte die Möglichkeit der vollständigen gerichtlichen Überprüfung von bergrechtlichen Zulassungsentscheidungen. Unsere Chronologie zeichnet die Stationen nach: 40 Jahre Widerstand …“