Betreff: Wiesencamp: Falschbericht des Redakteurs Thomas Wenkert in der Lokalzeit vom gestrigen Tage, den 07.12.2018, 19.30 Uhr, ab Minute 3:30 – Minute 3:57

Von: „Kurt Classen“ kurt.classen@t-online.de 07.12.2018
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion des WDR Aachen,
der gestrige Bericht des WDR Aachen über das Wiesencamp bedarf der Richtigstellung.
Frau Mareike Bokern, die Leiterin der gestrigen Sendung, hatte Herrn Thomas Wenkert, dem WDR-Redakteur, die folgende Frage gestellt:
„Kurt Claßen, der Besitzer der Wiese, der hat 2013 schon einmal gegen eine ähnliche Räumungsverfügung geklagt, die Klage ist damals vom OVG Münster abgewiesen worden. Wie würde das jetzt aussehen? Das Wiesencamp hat sich ja doch ein bisschen verändert, äußerlich?
Dazu äußerte sich der Redakteur des WDR Aachen, Herr Thomas Wenkert, wie folgt:
„Ich glaube, es wird wieder abgewiesen, diese Klage.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja auch schon mit diesem Fall beschäftigt und hat auch dem Kreis Düren Recht gegeben, hat gesagt, diese Räumung ist rechtens, wenn ihr es macht.
Aber derzeit – wie gesagt – wird gewartet, bis endgültige Entscheidungen da sind.“
Die in Fettschrift hervorgehobene Äußerung ist unwahr.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch nicht mit diesem Fall beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat auch nicht dem Kreis Düren Recht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat schon gar nicht gesagt, eine Räumung sei rechtens, wenn der Kreis Düren das Wiesencamp räume.
Wahr ist vielmehr:
Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig auf Räumung der Wiese wurde am 01. Oktober 2018 Verfassungsbeschwerde erhoben, die Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichts befindet sich im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen
Kurt Claßen, Diplom-Kaufmann/Steuerberater
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