Der Gleisbesetzungsprozess in Jülich

Jülich, 18.12.2018
Eine Party sollte es werden.
So war der Prozess auf dem Hambacher Forst Blog in Aussicht gestellt…
Gerichtssaal mit Angeklagten und Richter vor Prozessbeginn

Um 11:37 begann im Amtsgerihcht Jülich in Raum 1.09 endlich der erste von zwei angesetzten Verhandlungstagen. Angesetzt war 11:15, zuvor wurde jedoch noch auf die Abarbeitung des Rucksackkontrollen-Rückstaus an der Eingangstür des Gerichtsgebäudes gewartet. Das Mitbringen von Lebensmitteln war Gerichtspolizeilich verboten.
Gegen Prozessbeginn ist die Zuschauermenge eher aufgewühlt. Ein Stoffhandschuh und Zwischenrufe fliegen durch den Gerichtssaal.
Die Richterin beauftragt einen Justizbeamten, die Zuschauermenge zu beobachten, um Störer gezielt heraussondern zu können.
Das 1:1, Erste Anträge – Erste Rauswürfe
Direkt zu Prozessbeginn wurden Anträge auf WahlverteidigerInnen-Beiordnung gestellt. Der erste Antrag wurde aufgrund von Age-ismus, wörtlich „eingeschränkter Geschäftsfähigkeit“ abgelehnt.
Der vom anderen Angeklagten beantragte Laienverteidiger, geriet durch Staatsanwalt Schützeberg in die Kritik, selbst bereits in andere Blockade-Aktionen im Hambacher Forst verwickelt gewesen zu sein. Dieser Abwehrversuch scheitert jedoch, als das LaienverteidigerIx darauf hinweist, nie widerständig an Blockaden beteiligt gewesen zu sein. (Presse) Unter Vorbehalt wird es zugelassen.
Derweilen ist bereits der erste Zuschauer aus dem Gerichtssaal verwiesen worden, weil er das Angeklagte gebeten hatte, lauter zu reden. Tatsächlich war es hinten im Zuschauerbereich problematisch, den Darstellungen von der Anklagebank zu folgen. „Die Öffentlichkeit ist so nicht hergestellt“ kritisiert der Zuschauer sachlich, wenn auch ein wenig aufgebracht. Aufgebracht deswegen, weil sich seitens der Richterin ein unweigerliches Exempel abzeichnet, Störer strikt und Diskussionslos des Raumes zu verweisen. Wie zuvor angekündigt.
Der Ansatz ist gut, geht jedoch in diesem besonderen Falle mangels Vernunft dogmatisch in eine falsche Richtung. Die Empörung ist durchaus berechtigt.
Vorgeplänkel
Kurz darauf wurde eine weitere Person aus den Zuschauerreihen gebeten, wegen Zwischenrufen den Raum zu verlassen und letztlich durch die Polizei herausgetragen.
Die angeklagten erklärten ihre persönlichen Verhältnisse. Sie würden keine Aussagen tätigen.
Das erste ZeugIx betritt den Gerichtssaal.
Die Identifizierung der Störer schien schwierig. Der Hierzu bestellte Justizbeamte stellte seine Überforderung klar, schien zuvor jedoch auch nicht sichtlich wachsam gewesen zu sein. Angesichts der Zuspitzung solidarisierten sich einige Zuschauer auf der letzten Reihe zu einem schunkelnden Mob, der es offensichtlich drauf anlegte, großzügig entkernt zu werden. Die Richterin schien spätestens jetzt Kollateralschäden nicht mehr ernst zu nehmen. das VerteidigerIx war der Meinung, dass im weiteren Verlaufe auch unbeteiligte herausgeworfen worden waren und rügte den Rauswurf derer, die in seiner Wahrnehmung, lediglich im Zugriffsbereich zwischen den schunklern und den Polizeikräften im Wege saßen. Die Richterin wies die Rüge zurück, alle hatten geschunkelt. Die hintere Sitzreihe wurde großzügig entkernt.
Gemätzel
Etwa 10 Minuten später, der Prozess kam kaum wieder in Fahrt, ein weiterer Zwischenruf, ganz am Ende der Zuschauer-Stuhlreihen. Die Richterin Verfügte kurzerhand die vollständige Räumung des Zuschauerbereiches, da „Die Ordnung nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.“ Es wurde die vor der Tür postierte Polizei hineingebeten. Das Gerangel zwischen zahlreichen Polizisten, herrumstehenden Stühlen und sich grossteils durch die Polizei herraustragen lassenenden Zuschauern glich dem wilden Gemätzel auf einem Schlachtfeld. Noch während die Schlacht in voller Entfaltung tobte, begann das LaienverteidigerIx, einen vorgedruckten Antrag auf Wiederherstellung der Öffentlichkeit zu verlesen. Das Chaos erreichte seinen Höhepunkt, als dieser sich im Textfluss unglücklicherweise als >auf Zugangsverweigerung von Zuschauern ohne Ausweis< (Ausweiskontrollen!) zugeschnitten herausstellte und folglich zwecks besserer Ausformulierung zurückgezogen wurde. Der Prozess wurde auf Antrag der Anklagebank für 10 Minuten unterbrochen, die nun passend formulierte Beschwerde wurde im Anschluss an die Unterbrechung erneut verlesen. Das Publikum bestand nun vermutlich nur noch aus Pressevertretern.
In der Beschwerde rügte das LaienverteidigerIx „Die Räumung des vollständigen Zuschauerbereiches [als] unverhältnismäßig.“ Die Räumung sei „würden die Justizbeamten die [richterliche] Anweisung, das Publikum zu beobachten folge geleistet haben, nicht nötig gewesen.“
Die Richterin stellte klar, dass wer eben nicht während der Störungen anwesend war, den Saal noch betreten dürfe. Der Räumungsbeschluss sei durch den Antrag, da er zur selben eben beschlossenen Sache gestellt wurde, nicht anfechtbar.
Ein Antrag auf Unterbrechung um einen Befangenheitsantrag zu formulieren wurde ebenso wie der darauf folgende Befangenheitsantrag abgelehnt.
Im weiteren Verlaufe wurden Polizeizeugen angehört. So weit nichts was der Autor im laufenden Prozess nun schon publizieren würde.
Ob der Prozess noch zur Party wird, wird sich Zeigen.
Die Verhandlung wird am 07.01.2019 um 10:00 im selben Raum fortgesetzt.
Elmo Elbrecht