Wiesencamp: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch kurz vor Weihnachten möglich!

Betreff: Wiesencamp: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch kurz vor Weihnachten möglich!
Von: „Kurt Classen“
Datum: Mo, 17.12.2018, 11:28
…Der Kreis Düren hatte am 21. September 2018 dem Bundesverwaltungsgericht „zugesichert“, nicht sofort gegen das Wiesencamp vorzugehen, sondern einstweilen abzuwarten. Der Kreis Düren wollte so lange warten, bis das Bundesverwaltungsgericht über die diesseits erhobene Anhörungsrüge entscheiden hat…
Mit der Anhörungsrüge vom 12. September 2018 war das Bundesverwaltungsgericht aufgefordert worden, seine am 29.08.2018 zu Gunsten des Kreises Düren getroffene Entscheidung nochmals zu überdenken und das Verfahren gegen das Wiesencamp neu aufzurollen.
Nach Auskunft des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2018 soll aufgrund seiner Arbeitsbelastung eine Entscheidung über die Anhörungsrüge gegebenenfalls erst kurz vor Weihnachten möglich sein, solange wollte der Kreis Düren nach seiner Erklärung an das Bundesverwaltungsgericht noch stillhalten. Dies deckt sich in etwa mit der Erklärung des Kreises Düren vom 06. Dezember 2018 an das Verwaltungsgericht Aachen dahingehend, dass bis zum 31.12.2018 Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Wiesencamp nicht mehr erfolgen würden.
17. Dezember 2018
Kurt Claßen, Diplom-Kaufmann/Steuerberater
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