EULE IST FREI!! – war: Einladung zur Demo für FreeEule am 17.03.19 17.00 – JVA Köln-Ossendorf

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Am 26. September 208 wurde Hambi-Aktivisti Eule im Rahmen der Räumung der Waldbesetzung im Hambacher Forst (NRW) aus einer Hängematte geräumt und am Boden, an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt, von mehreren Cops zu Boden gedrückt. Beim Loslassen soll Eule mit einem Fuß nach dem Kopf einer stehenden Beamtin getreten und diesen verfehlt haben. Eule wurde selbst verletzt abtransportiert, mit den Vorwürfen des „tätlichen Angriffs auf Vollbestreckungsbeamte“ und „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ unter Personalienverweigerung in die JVA gebracht und befand sich seitdem in U-Haft.
Bei den Prozessterminen am 4. und 8. Februar 2019 lieferten die 9 Polizeizeug*innen komplett widersprüchliche Aussagen über den vermeintlichen Tathergang. Die vom Rechtsanwalt vorgetragene Kritik an der Rechtmäßigkeit des Räumungseinsatzes und der Räumung einer einzelnen Hängematte fanden keinen Eingang in das Urteil von Richter Peter Königsfeld: 9 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung.
Wir sind fassungslos, dass auch ohne einen einheitlich erfundenen Tathergang ein weiteres politisch motiviertes Abschreckungsurteil gegen politische Aktivist*innen gesprochen werden konnte. Gemeint sind wir alle!
Am 26. September 208 wurde Hambi-Aktivisti Eule im Rahmen der Räumung der Waldbesetzung im Hambacher Forst (NRW) aus einer Hängematte geräumt und am Boden, an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt, von mehreren Cops zu Boden gedrückt. Beim Loslassen soll Eule mit einem Fuß nach dem Kopf einer stehenden Beamtin getreten und diesen verfehlt haben. Eule wurde selbst verletzt abtransportiert, mit den Vorwürfen des „tätlichen Angriffs auf Vollbestreckungsbeamte“ und „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ unter Personalienverweigerung in die JVA gebracht und befand sich seitdem in U-Haft.
Bei den Prozessterminen am 4. und 8. Februar 2019 lieferten die 9 Polizeizeug*innen komplett widersprüchliche Aussagen über den vermeintlichen Tathergang. Die vom Rechtsanwalt vorgetragene Kritik an der Rechtmäßigkeit des Räumungseinsatzes und der Räumung einer einzelnen Hängematte fanden keinen Eingang in das Urteil von Richter Peter Königsfeld: 9 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung.
Wir sind fassungslos, dass auch ohne einen einheitlich erfundenen Tathergang ein weiteres politisch motiviertes Abschreckungsurteil gegen politische Aktivist*innen gesprochen werden konnte. Gemeint sind wir alle!