WEshutDown-Aktivist*innen vor Gericht ++ Soli-Aktionen zum Prozess ++ 2 Mio € Forderung an Klimaaktivist*innen

+ + + Freispruch im Hauptanklagepunkt „Störung öffentlicher Betriebe“ sowie im Bezug auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs + + +
Spendet für die Prozesskosten!
Es braucht vor allem Geld. Das klingt platt und entspricht so gar nicht unserem Anspruch, aber: Ein Zivilprozess kostet zwischen 2.000 und 5.000 Euro pro Person – allein in der ersten Instanz. Eine Musterklage bis zum Bundesverfassungsgericht wird rund 32.000 Euro kosten. Wir wollen dafür streiten, dass Widerstand legitim ist, und wir wollen es Konzernen so schwer wie möglich machen, mit ihren Einschüchterungsversuchen durchzukommen. Dabei sind wir dringend auf eure großen und kleinen Spenden angewiesen.
Dieses Geld ist nicht für RWE bestimmt! Von den geforderten 2 Millionen werden sie keinen Cent sehen!
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aus emehl: *gerne weiterleiten*
Liebe klimabewegte Menschen,
der Strafprozess gegen fünf Aktivist*innen wegen der Blockade des Kraftwerks Weisweiler am Amtsgericht Eschweiler ist vorbei. Nachdem wir uns ein bisschen sortiert und ausgeruht haben, kommt hier nun ein erstes Resümee. Diese mail wird etwas länger und hat daher Zwischenüberschriften. Sucht euch aus, was ihr lesen wollt 😉
1) Rückblick auf den letzten Verhandlungstag
Der Tag begann mit einem weiteren Rechtsgespräch, in dem es wieder keine Einigung gab. Die Angeklagten und Verteidiger*innen bekamen daraufhin die Möglichkeit, sich zu besprechen – und zwar im leeren Gerichtssaal 🙂
Daraufhin verlasen die Angeklagten eine Stellungnahme zu den Aussagen der sachverständigen Meteorologin und des Kinderarztes – die am vorherigen Verhandlungstag eindrücklich dargestellt hatten, dass das Kraftwerk Menschen tötet!
Nach einer weiteren Polizei-Zeugin-Befragung folgte dann das Plädoyer der Staatsanwaltschaft:
„Nicht der Betrieb von Kraftwerken ist das Problem; gesundheitliche Folgen sind nun mal Begleiterscheinungen einer Industrienation, die in Kauf zu nehmen sind.“
Dann plädierten die Verteidiger*innen auf Freispruch: „Es ist bekannt, dass Kraftwerke hier und weltweit Menschen töten und weder der Staat noch die Polizei tut etwas dagegen, daher gab es keine andere Möglichkeit als in Notwehr das Kraftwerk zu blockieren.“ In ihren letzten Worten machten die Angeklagten klar:
„Die Klimakrise ist kein Schicksalsschlag, sondern ein Verbrechen, aus dem wenige Menschen Profit schlagen. Deshalb wird auch in Zukunft immer wieder mit Widerstand zu rechnen sein.“
Ausführliche Berichte zu allen Prozesstagen findet ihr hier: Prozesstag 1, Prozesstag 2, Prozesstag 3
2) Verurteilt und doch gewonnen?
Das Gericht entschied, dass bei der Aktion kein Hausfriedensbruch begangen wurde, da das Gelände nicht komplett umfriedet sei. Eine Störung öffentlicher Betriebe läge auch nicht vor, da keine*r der Angeklagten an der Infrastruktur selbst festgekettet war und somit die Sachsubstanz der Förderbändern nicht verändert wurde.
Allerdings wurden die Angeklagten wegen Widerstands verurteilt.
Die Blockade in Form von Tripod, Kletterei und Lock-Ons hätten die Diensthandlung zwar nicht verhindert, jedoch deutlich erschwert.Schließlich seien Gerüst, Rampe und Technische Einheit als Hilfsmittel nötig gewesen.
Drei Angeklagte wurden außerdem vom Hausfriedensbruch bei Ende Gelände im November 2017 freigesprochen – hier konnte mal wieder eine lückenlose Umfriedung des Tagebaus Hambach nicht nachgewiesen werden.
Neben diesem aufsehenderregenden Urteil hat der Prozess außerdem viel öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Dabei ist es ein Stück weit gelungen, das Thema Klimagerechtigkeit einmal mehr in die Medien zu bringen.
In einem Guardian-Artikel kam beispielsweise Seuri Sanare Lukumay, dessen Familie in Tanzania vom Klimawandel betroffen ist, zu Wort
Einen ausführlichen Pressespiegel findet ihr hier: wedontshutup.org/pressespiegel/
3) Was heißt das jetzt für die Bewegung?
Das Urteil hat gezeigt, dass es gerade bei der „Störung öffentlicher Betriebe“ darauf ankommen kann, wie Blockaden aufgebaut sind. Es ergibt also Sinn, sich vorher zu überlegen, wo und wie mensch sich ankettet bzw. festmacht. Wenn es möglich ist, nehmt also eure eigene Infrastruktur, wie beispielsweise Tripods mit.
Natürlich ist dieses Urteil keine Garantie dafür, dass andere Gerichte ebenso entscheiden!
Das Gericht hat die Verteidigung wegen rechtfertigenden Notstands nicht anerkannt. Begründet wurde das u.a. damit, dass keine dauerhafte Gefahr verhindert worden sei, da die Aktion nur zeitweise und somit rein symbolisch und politisch gewesen sei. Dass die Blockade nur kurz gehalten werden konnte, lag aber nicht an den Aktivist*innen, sondern an der Räumung. Wie so oft hat das Gericht auch in diesem Fall wieder kreativ-absurde Argumente gefunden, warum ein rechtfertigender Notstand nicht vorliegt. Dennoch halten wir es für sinnvoll, diese Strategie weiter zu nutzen – auch weil es dadurch möglich wird, politische Inhalte in den Prozess einzubringen.
Die Argumentation der Angeklagten könnt ihr hier nachlesen: wedontshutup.org/die-blockade-ist-gerechtfertigt
Unter den Links findet ihr außerdem die gestellten Beweisanträge. Nutzt sie gerne für andere Prozesse!
4) Es geht weiter!
Nach der ersten Instanz des Strafprozesses geht’s am Landgericht Aachen weiter mit der Berufung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten und ihre Verteidigung haben Berufung einlegt. Wann der Berufungsprozess stattfindet, ist noch offen.
Außerdem werden die Aktivist*innen weiterhin von RWE auf 2 Million Euro Schadensersatz verklagt – auch hier ist unklar, wann der Zivilprozess stattfinden wird.
5) DANKE!
An dieser Stelle ein fettes DANKESCHÖN für eure Solidarität! Für all die Nachrichten, Soli-Bilder, Gespräche, Umarmungen, für’s Suppe kochen, „in Gedanken bei uns sein“ und alle anderen Formen von Unterstützung.
We don’t shut up – We shut down wedontshutup.org Twitter: @We_Shut
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aus emehl:
Prozess gegen Klimaaktivist*innen wegen Kraftwerksblockade endete heute mit einem Aufsehen erregenden Urteil
Eschweiler, den 5.12.2019
Heute endete der dritte Prozesstag gegen fünf Klimaaktivist*innen am Amtsgericht Eschweiler mit einem Freispruch im Hauptanklagepunkt „Störung öffentlicher Betriebe“ sowie im Bezug auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Verurteilt wurden die Angeklagten jedoch wegen Widerstands zu 50 bzw. 60 Tagessätzen à 5 Euro.
In der Verhandlung ging es um die Blockade des Kohlekraftwerks Weisweiler im November 2017.
Cornelia, eine der Angeklagten, sagt: „Dass wir wegen Störung öffentlicher Betriebe freigesprochen wurden, ist erfreulich. Aber obwohl das Gericht viele Beweistatsachen zur Klimakrise als offenkundig ansieht, hat es daraus nicht die nötigen Konsequenzen gezogen und die Blockade als gerechtfertigt anerkannt.“
Die Angeklagten und ihre Verteidigung kündigten an, in Berufung zu gehen, da unter anderem Fragen bezüglich der Versammlungsfreiheit aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellend geklärt wurden.
Der heutige Prozesstag begann mit einer Stellungnahme der Angeklagten zu den zuletzt gehörten Vorträgen der Sachverständigen Rosa Gierens und Christian Döring, die beim letzten Verhandlungstag dargelegt hatten, inwiefern das Kraftwerk Weisweiler durch Luftverschmutzung Menschen krank macht und tötet.
Die Beweisaufnahme wurde nach einer kurzen Anhörung einer Polizeizeugin, die zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen konnte, geschlossen.
In ihrem inhaltlich widersprüchlichen Plädoyer beantragte die Staatsanwältin dann überraschend Freiheitsstrafen.
Es folgten Plädoyers aller Verteidiger*innen, die aufgrund der dünnen Beweislage sowie rechtlicher Bedenken Freispruch in allen Anklagepunkten forderten. Sie kritisierten dabei auch ein allgemein erhöhtes Verfolgungsinteresse der Behörden gegenüber Klimaaktivist*innen.
Die Angeklagten bezogen sich in ihrem letzten Wort einmal mehr auf die Klimakatastrophe und den Beitrag des Kraftwerks Weisweiler zur Zerstörung von Lebensgrundlagen weltweit. Dabei verlasen sie ein Statement des vom Klimawandel betroffenen Zeugen Seuri Sanare Lukumay sowie einen Text des Klimawissenschaftlers Tobias Bayr zum Thema Kippelemente im Klimasystem. Beide waren im Verfahren nicht angehört worden.
Die Angeklagten beendeten ihr Statement mit der Ankündigung: „Das letzte Wort der Bewegung für Klimagerechtigkeit ist noch lange nicht gesprochen.“
Das Gericht lehnte einen Freispruch aufgrund eines rechtfertigenden Notstands unter anderem damit ab, dass die Blockade nicht lange genug angedauert habe, um der Klimakrise Einhalt zu gebieten.
Vor dem Hintergrund der anhängigen Schadensersatzforderung von 2 Millionen gegen die Aktivist*innen ist das heutige Urteil insofern interessant, dass sie in allen Anklagepunkten, in denen RWE sich als geschädigt sieht, freigesprochen wurden. Das Zivilverfahren vor dem Landgericht Aachen ruht, bis der Strafprozess abgeschlossen ist.
In diesem Prozess wurde nebenbei zum ersten Mal über die Aktion „Ende Gelände“ im November 2017 entschieden. Der Freispruch für die Angeklagten wegen der Besetzung des Tagebaus Hambach ist auch ein Freispruch für 3000 andere Aktivist*innen.
Die Aktivist*innen der hauptsächlich verhandelten Aktion „WeShutDown“ hatten am 15. November 2017 frühmorgens Förderbänder und Bagger im Braunkohlekraftwerk Weisweiler bei Aachen blockiert, und damit die fast vollständige Abschaltung des Großkraftwerks erreicht. Zeitgleich tagte die 23. Klimakonferenz der UN in Bonn. Die Aktion verhinderte neben Schadstoffemissionen auch den Ausstoß von rund 26 000 Tonnen C02 durch das Kraftwerk.
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Was bisher geschah…
Im November 2017 wurde parallel zur COP 23 in Bonn mit einer kleinen Aktionsgruppe die Kohleversorgung des Kraftwerks Weisweiler im Rheinischen Braunkohlerevier blockiert, so dass es fast vollständig heruntergefahren werden musste. Die Aktion lief unter dem Namen #WeShutDown.
Die fünf Angeklagten nutzten bereits die beiden ersten Prozesstage um den Spieß umzudrehen und RWE anzuklagen. Der Energiekonzern trage Schuld an der Zerstörung der Lebensgrundlage von Millionen von Menschen. Sie plädieren auf „Rechtfertigenden Notstand“. Einen Pressespiegel zur Aktion und zum Prozess finden Sie auf unserer Webseite wedontshutup.org/pressespiegel
wedontshutup.org/unterstuetzentwitter.com/we_shut#wedontshutupwedontshutup bei riseup.net#WEshutdown
Gerichtsverhandlungen starteten am 30. Oktober, ab 9 Uhr, Amtsgericht Eschweiler, Saal 17, 1. Etage, Kaiserstr.6, 52249 Eschweiler
Am 15.11.2017 blockierten Aktivist*innen der Aktion #WEshutdown mit Lock-ons und einer Kletteraktion das Kraftwerk Weisweiler im Rheinland. Während bei der COP in Bonn über Klimawandel nur gesprochen wurde, erzwangen sie damit das beinahe vollständige Abschalten des Kraftwerks, wodurch rund 26.000 Tonnen CO2 eingespart wurden. Jetzt werden fünf Aktivist*innen und ein Journalist, der die Aktion dokumentierte, von RWE auf zwei Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Zudem steht ein Strafprozess gegen die Aktivist*innen an; ihnen wird Hausfriedensbruch, Störung öffentlicher Betriebe und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen vorgeworfen.
Die Gerichtsverhandlungen starteten am 30.Oktober!
Erklärtes Ziel der Aktion war neben dem direkten Eingreifen in den Betrieb auch der Versuch, eine weitere Aktionsform gegen Kohleinfrastruktur auszuprobieren und zu etablieren. Daher überrascht es nicht, dass RWE nun mit der Forderung von zwei  Millionen Euro Schadensersatzforderung versucht, andere Menschen davon abzuschrecken, es den Aktivist*innen gleichzutun. Doch erfreulicherweise lässt sich die Klimagerechtigkeitsbewegung nicht einschüchtern: Seit der Aktion #WEshutdown gab es zahlreiche, weitere, erfolgreiche Blockaden von Kraftwerken und Kohleinfrastruktur, einige davon auf Kraftwerksgelände. Das zeigt, dass wir uns als Bewegung von der Repression nicht abschrecken lassen, sondern weiter für Klimagerechtigkeit kämpfen.
Den Prozess werden die Aktivist*innen nutzen, um zu zeigen, warum Blockaden von Kohleinfrastruktur notwendig waren und weiterhin sind. Solange sich die Klimakrise weiter zuspitzt, ist entschlossenes Handeln notwendig. Sei es freitags auf der Straße, in Massenaktionen, mit technischen Blockaden oder was euch noch so an Aktionsformen einfällt, um Kohlekraftwerken den Stecker zu ziehen.
Plant Soli-Aktionen in eurer Nähe. Ärgert RWE, blockiert euer lokales Kohlekraftwerk, malt Solibanner, verziert die Straßen mit schönen Botschaften und schickt uns eure Fotos an wedontshutup bei riseup.net oder twittert sie mit dem Hashtag #wedontshutup
Erzählt euren Freund*innen und Nachbar*innen davon und teilt unsere Beiträge. Organisiert Infoveranstaltungen vor Ort. Die Aktivist*innen können euch in eurer Stadt besuchen und über ihre Erfahrungen in der Aktion und im Prozess berichten. Wenn ihr Geld übrig habt, spendet für die Prozesskosten an untenlassen.org oder organisiert Solipartys. Die Spenden werden nur für die Kosten der Prozesse und der Kampagne eingesetzt. RWE bekommt von uns nichts.
Zeigt gemeinsam mit den Angeklagten, wer auf die Anklagebank gehört:
nämlich RWE und all die anderen Großkonzerne, die mit der Ausbeutung von Mensch und Natur Profite machen und unser aller Gegenwart und Zukunft zerstören.
Ihr könnt die Angeklagten auch vor Ort unterstützen: Kommt zum Prozess (Achtung Personalienkontrolle am Eingang!) oder protestiert bei der Mahnwache vor Gericht. Wenn ihr es am 30.10. nicht schafft, kommt gerne zu einem der nachfolgenen Prozesstermine: 13.11., ab 9 Uhr und 4.12. um 12uhr – jeweils beim Amtsgericht Eschweiler.
Berichte und Pressespiegel zur Aktion sowie Aktuelles und etwaige Terminänderungen findet ihr auf wedontshutup.org
Die Solikampagne WeDontShutUp
+++ Aktualisierung vom 14.10.19: +++
Sehen wir uns vor Gericht?
November 2017, Rheinland: in Bonn bereiten sich bei der COP diverse Politiker*innen und NGO-Vertreter*innen auf einen weiteren Tag voller Verhandlungen vor, an deren Ende ein viel gefeiertes Ziel steht. Aber jede verbindliche Absprache, wie es umgesetzt werden soll, fehlt.
Große Teile der Klima-Bewegung sehen die katastrophale Entwicklung voraus und wollen dagegen aktiv werden. Demos, Ende Gelände, Verteidigung des Hambacher Waldes.
Eine Gruppe Aktivist*innen überlegt sich, wie die Öffentlichkeit während der COP noch anders genutzt werden kann, wie gezeigt werden kann, dass wir uns nicht auf Politiker*innen verlassen können. In den frühen Morgenstunden klettern sie über Zäune des Kraftwerkes Weißweiler, drücken Notausknöpfe, klettern auf Kohlekräne, stellen einen Tripod auf die Förderbänder und ketten sich an Förderbändern fest. Innerhalb weniger Stunden geht dem Kraftwerk die Kohle aus, es wird auf 8% gedrosselt. Die Polizei braucht Stunden um die Blockade zu räumen, die Aktion schafft es in die internationale Presse und inspiriert andere Aktivist*innen, ähnliche Aktionen zu starten.
2 Jahre später: fünf Aktivist*innen, welche die identifiziert werden konnten und ein Journalist, der die Aktion dokumentierte, werden von RWE auf zwei Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Wegen ihrer Aktion konnte hat das Kraftwerk 26.000 t CO2 weniger ausgestoßen/einsparen, aber RWE beklagt Gewinnausfall.
Vor dem Schadensersatzprozess steht jetzt allerdings zunächst ein Strafprozess gegen die Aktivist*innen an. Ihnen wird Hausfriedensbruch, Störung öffentlicher Betriebe und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen vorgeworfen.
Bisher feststehende Termine sind der 30. Oktober, 9:00 Uhr, 13. November, 9:00 Uhr, 4. Dezember, 12:00 Uhr
beim Amtsgericht Eschweiler Saal 17 1. Etage Kaiserstr.6 52249 Eschweiler
Die Angeklagten freuen sich über Unterstützung. Am liebsten in Form weiterer Kraftwerksblockaden oder anderer solidarischer Aktionen für Klimagerechtigkeit (->wedontshutup.org) – wenn euch das zu kurzfristig ist, ist Unterstützung im Gerichtssaal auch sehr gern gesehen. Denn Ziel solcher Prozesse ist immer auch die Einschüchterung
und Verhinderung von weiteren Aktionen. Lasst uns gemeinsam RWE und Politik zeigen, dass wir nicht aufgeben und uns nicht einschüchtern lassen! Nicht von Schadenersatzforderungen und nicht von Strafprozessen.
Denn wenn wir die Klimakrise noch eindämmen wollen reicht ein abgeschaltetes Kraftwerk noch lange nicht!
Achtung: Am Eingang erwartet uns wahrscheinlich eine Personalienkontrolle und daher längere Wartezeit. Auch späteres
Erscheinen / früheres Verlassen des Gerichtssaals ist kein Problem.
Die Angeklagten haben zum Prozess vielfältige Zeug*innen eingeladen, die zeigen werden, warum nicht das Handeln der Aktivist*innen sondern das von RWE vor Gericht verhandelt werden sollte, darunter z.B. ein Zeuge aus dem globalen Süden, dessen Familie schon heute mit den Folgen der Klimakrise leben muss. Da das kein Grund zur Freude ist, lasst doch das Konfetti diesmal lieber zu Hause, auch wenn wir es sonst toll finden, die Legitimität der Herrschaftsorgane des Staates mit Albernheiten in Frage zu stellen.
Ab 07:30 Uhr wird es eine angemeldete Kundgebung vor der Gerichtssaal geben – auch dort sind Unterstützer*innen herzlich willkommen.
Bei der Kundgebung erwarten euch warme Getränke und auch der ein oder andere Snack. Zudem 2-3 Überraschungen – also kommt zahlreich! Auch Pressevertreter*innen sind eingeladen die Kundgebung als Anlaufpunkt zu nehmen. Sie wird bis zum Ende des Prozesses angemeldet bleiben.
Und wenn ihr euch noch fragt wo dieses Eschweiler eigentlich ist und wie mensch dahin kommt, folgt hier ein Teil der Antwort:
Bahnverbindung ab Aachen HBF:
07:02 Uhr (Gleis 2) – ohne Umstieg nach Eschweiler Talbahnhof (Ankunft 07:22 Uhr); 6 Minuten Fußweg bis zum Gericht
07:18 Uhr (Gleis 6) – ohne Umstieg nach Eschweiler HBF (Ankunft 07:30 Uhr); 18 Minuten Fußweg bis zum Gericht
Bahnverbindung ab Köln HBF:
06:48 Uhr (Gleis 8 D-G) – ohne Umstieg nach Eschweiler HBF (Ankunft 07:27 Uhr); 18 Minuten Fußweg bis zum Gericht
07:15 Uhr (Gleis 9 D-G) – ohne Umstieg nach Eschweiler HBF (Ankunft 07:52 Uhr); 18 Minuten Fußweg bis zum Gericht
Aktuelle Infos zu den Prozessen findet ihr unter: wedontshutup.org
Wir freuen uns außerdem über große und kleine Spenden für die Prozess-und Kampagnenkosten
Infos dazu unter: wedontshutup.org/unterstuetzen
Dieses Geld ist nicht für RWE bestimmt! Von den geforderten 2 Millionen werden sie keinen Cent sehen!