aus „Graswurzelrevolution nr. 425 vom januar 2018:
Gericht gewährt dem Hambacher Wald Schonfrist – Zeit für Besinnung
Für Umweltbelange vor Gericht zu gehen, heißt, auf feindlichem Terrain zu operieren. So formulierte es die australische Rechtswissenschaftlerin Nicole Rogers 2016 in einem Sammelband zur Kulturgeschichte des Klimas. (anm.)
Es ist eben die ureigenste Aufgabe der Gerichte, das bestehende System aufrechtzuerhalten; und, da dieses System voller Widersprüche steckt, im Zweifelsfall für die mächtigeren Akteure zu entscheiden. Wer zudem einmal einen Blick in die Jurist*innen-Ausbildung in Deutschland geworfen hat, weiß, wie unwahrscheinlich die Figur eines kritischen Juristen sein muss.
Und doch hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 30. November 2017 die Klage des peruanischen Bauern Saul Luciano Lliuya angenommen, dessen Dorf Huaraz durch die Gletscherschmelze in den Anden bedroht ist. Lliuya hat den deutschen Energiekonzern RWE als einen globalen Großverursacher des menschengemachten Treibhauseffekts auf Zahlung eines Teils der Kosten für Schutzmaßnahmen seines Dorfs verklagt. Eigentlich ist die systematische Verantwortungslosigkeit von Big Coal und Big Oil, die unsere Erdatmosphäre als kostenlose Müllkippe für ihre Treibhausgase benutzen, vor Gerichten weltweit sakrosankt. Was ist passiert?