Gefahrenabwehr im Hambacher Forst

Im Bundesland NRW wurde durch das Landeskriminalamt, für dessen Aufsicht und Übertragung von Aufgaben das Innenministerium, geleitet von Minister Reul bemächtigt ist, die Zone Hambacher Forst und Zugangswege zum Gefahrengebiet (Gefahrenabwehr, PolG NRW) ernannt. Durch diese Maßnahme wird die Einschränkung von Grundrechten(z.B.: Versammlungsrecht, Recht auf Datenschutz, Freiheit der Person) für jeden Bürger, der dieses Gebiet betritt oder sich bereits in ihm befindet legitimiert
Es wurden keine der Öffentlichkeit zugänglichen Fakten präsentiert, die diese Maßnahme rechtfertigen würde.

Folgende Beiträge wurden der Öffentlichkeit als Rechtfertigung der Maßnahme präsentiert:
Sprengsätze, die sich als Attrappen herausstellten.
Waffen aus der Asservatenkammer, die als aktuelle Beweismittel dargestellt wurden( dieses Versehen der öffentlichen Stellen wurde später bestätigt).
Eine „Anzahl“ von bis zu schwer verletzten Polizeibeamten, jedoch keine mediale Darstellung der Gewalttaten, die diese Verletzungen herbeigeführt haben sollen, keine mediale Darstellung der verletzten Personen, sowie keine Information, wie viele gewalttätige Aktivisten bisher inhaftiert wurden.
Wir, als Bürger des Landes erwarten bestätigte Fakten, die diesen Einsatz legitimieren, andernfalls können wir diese Form der Gefahrenabwehr nicht ernst nehmen. Die Regierung soll von den Bürgern überwacht werden, nicht die Bürger von der Regierung. Nicht nur die jüngste Geschichte, die der Bildung der jetzigen BRD voraus ging verpflichtet die Bürger zur Aufmerksamkeit, die Grundrechte der Demokratie zu verteidigen.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, welchen Stellenwert der Klimaschutz rechtlich als Gemeinwohl im Sinne des überwiegenden öffentlichen Interesses einnehmen muss.
Denn im aktuellen Fall wird ausgerechnet die Gewinnung von elektrischer Energie durch klimaschädliche Verbrennung von Braunkohle als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses zur Überwindung des Interesses an zukunftsorientierten Klimaschutzzielen zum Schutz der Lebensbedingungen herangezogen.
Es stellt sich somit die Frage, ob die aktuelle Regierung den eigennützigen Profit eines Unternehmens über existentielle, öffentliche Interessen im Sinne des Gemeinwohls unterstützt.
Beitrag von Katja, Bürgerin des Landes NRW, Region Niederrhein
-> hambacherforst.org/blog/2018/09/08/gefahrenabwehr